Anbieter: David Murad · Altenessenerstr. 399, 45326 Essen · info@rent4pro.app
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen David Murad (nachfolgend „Anbieter") und gewerblichen Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „Rent4Pro" (nachfolgend „Software" oder „Dienst").
- Rent4Pro richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
- Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Der Anbieter stellt dem Kunden die Software „Rent4Pro" als cloudbasierte SaaS-Lösung zur Verfügung. Der Dienst umfasst:
- Verwaltung von Fahrzeugflotten (Fahrzeugdaten, Status, Fotos)
- Fahrerverwaltung (Profile, Führerscheindaten, Dokumente)
- Vertragsabwicklung inkl. digitaler Übergabe- und Rückgabeprotokolle
- Schadensdokumentation mit Fotos
- Offline-Betrieb der mobilen App: Fahrzeuge, Fahrer und Einstellungen liegen zusätzlich auf dem Gerät; Verträge und Schäden lassen sich ohne Verbindung erfassen und werden übertragen, sobald wieder Empfang besteht
- PDF-Generierung für Mietverträge, Rechnungen, Quittungen sowie Übergabe- und Rückgabeprotokolle
- Auslesen von Führerschein und Ausweis per Kamera (Texterkennung auf dem Gerät)
- Reservierungen, Kosten- und Finanzauswertungen, Aktivitätsverlauf
- optional: Online-Zahlung per Zahlungslink (§ 2a)
- optional: öffentliche Buchungsseite für Mieter (§ 2b)
- Der Offline-Betrieb gilt nur für die mobile App und nur im beschriebenen Umfang. Der erste Start und die Anmeldung erfordern eine Internetverbindung. Funktionen, die Dritte oder den Server benötigen, setzen eine Verbindung voraus, insbesondere Online-Zahlung (§ 2a), Buchungsseite (§ 2b), E-Mail-Versand und der Abgleich mit anderen Geräten. Das Web-Dashboard speichert keine Daten für die Offline-Nutzung und erfordert eine Internetverbindung. Bis zur Übertragung liegen offline erfasste Daten nur auf dem Gerät; der Kunde sorgt dafür, dass sie nach Wiederkehr der Verbindung übertragen werden, bevor er die App löscht oder das Gerät austauscht.
- Der Anbieter betreibt die zugrundeliegende Infrastruktur auf Firebase (Google Cloud Platform, EU-Rechenzentren in den Regionen eur3 und europe-west1). Die Daten verbleiben innerhalb der EU/des EWR.
- Der Anbieter stellt die Software im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit bereit. Es besteht kein Anspruch auf eine ununterbrochene, fehlerfreie Verfügbarkeit. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden soweit möglich im Voraus angekündigt.
- Nicht zum Leistungsumfang gehören: Einrichtung und Konfiguration beim Kunden, Schulungen, individuelle Anpassungen sowie die Hardware und Internetanbindung des Kunden.
§ 2a Online-Zahlung (Zahlungslinks, Kaution)
- Die Online-Zahlung ist eine optionale Funktion. Sie setzt ein eigenes Konto des Kunden beim Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Irland) voraus. Das Konto richtet der Kunde selbst bei Stripe ein; dafür gelten die Bedingungen von Stripe. Der Anbieter ist weder Zahlungsdienstleister noch Partei der Zahlungsbeziehung zwischen Kunde, Mieter und Stripe.
- Zahlungen der Mieter gehen unmittelbar auf das Stripe-Konto des Kunden. Der Anbieter nimmt keine Gelder entgegen, verwahrt keine Gelder und berechnet für Zahlungen der Mieter keine Provision. Die Gebühren von Stripe trägt der Kunde im Verhältnis zu Stripe.
- Der Kunde ist im Verhältnis zu seinen Mietern allein verantwortlich für Preise, Rechnungen, Erstattungen, Rückbuchungen und Streitigkeiten über Zahlungen. Die Kaution wird, soweit verwendet, nur als Kartenautorisierung (Reservierung des Betrags) vorgenommen; eine solche Reservierung läuft je nach Karte nach etwa sieben Tagen ab. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Kaution bis zur Rückgabe gesichert bleibt oder eingezogen werden kann.
- Zahlungsstatus und Kautionsstatus in der Software beruhen auf Meldungen von Stripe. Für Verzögerungen, Ausfälle, Einschränkungen oder Sperrungen von Konten bei Stripe ist der Anbieter nicht verantwortlich. Der Anbieter kann die Funktion einschränken, wenn ein Missbrauch vorliegt oder Stripe das Konto des Kunden beschränkt.
- Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Zahlungsberatung.
§ 2b Öffentliche Buchungsseite
- Die öffentliche Buchungsseite ist eine optionale Funktion. Sie setzt die Online-Zahlung nach § 2a voraus und kann vom Kunden jederzeit in den Einstellungen ein- und ausgeschaltet werden. Angezeigt werden die vom Kunden gepflegten, buchbaren Fahrzeuge (mit Tagespreis) und deren Verfügbarkeit, die sich aus den Verträgen und Reservierungen im Mandanten des Kunden ergibt. Die Adresse der Buchungsseite bleibt nach der ersten Aktivierung unverändert.
- Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Mieter zustande. Der Anbieter stellt nur die Technik bereit und ist weder Vermittler noch Vertragspartei der Fahrzeugmiete.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit von Fahrzeugdaten, Preisen und Verfügbarkeiten, für seine Mietbedingungen, seine Anbieterkennzeichnung, die Informationen zu Widerruf, Stornierung und Datenschutz gegenüber den Mietern sowie für die Prüfung von Führerschein und Identität bei der Übergabe. Außerhalb der Software getätigte Buchungen (z. B. telefonisch oder auf Papier) muss der Kunde zeitnah erfassen; für daraus entstehende Doppelbuchungen haftet der Anbieter nicht.
- Für die Daten der Mieter, die über die Buchungsseite erhoben werden, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; der Anbieter verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter (§ 7).
- Der Anbieter darf die Buchungsseite sperren, wenn sie rechtswidrig genutzt wird oder die Voraussetzungen nach § 2a nicht mehr vorliegen.
§ 3 Vertragsschluss und Mandanteneinrichtung
- Der Vertrag kommt durch Registrierung des Kunden über die vom Anbieter bereitgestellten Kanäle (App, Website oder direkt) und Bestätigung durch den Anbieter zustande.
- Nach Vertragsschluss richtet der Anbieter für den Kunden einen isolierten Mandanten (Tenant) ein. Alle Kundendaten sind unter einer eindeutigen Mandanten-ID gespeichert und von anderen Kunden vollständig getrennt.
- Der Kunde benennt einen verantwortlichen Administrator, der für die Verwaltung von Nutzerzugängen innerhalb des Mandanten zuständig ist.
§ 4 Nutzungsrechte
- Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, auf das gebuchte Fahrzeugkontingent beschränktes Recht zur Nutzung der Software ein. Wie viele Fahrzeuge der Kunde anlegen kann, ergibt sich aus diesem Kontingent.
- Der Kunde darf die Software nicht:
- an Dritte weiterlizenzieren, vermieten oder übertragen
- dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig reverse-engineeren
- für rechtswidrige Zwecke nutzen
- über das gebuchte Fahrzeugkontingent hinaus einsetzen
- Der Kunde darf Unternutzer (Mitarbeiter, Disponenten, Fahrer) für seinen Mandanten anlegen und ist für deren Handlungen verantwortlich.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten (insbesondere Passwörter) vertraulich zu behandeln und unbefugten Zugriff zu verhindern.
- Der Kunde trägt die Verantwortung für alle unter seinem Mandanten erfassten Daten und deren Rechtmäßigkeit. Er stellt sicher, dass er zur Erfassung und Verarbeitung von Fahrerdaten (Name, Kontakt, Geburtsdatum sowie Führerschein- und Ausweisnummer mit Gültigkeit) berechtigt ist.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht zu missbrauchen und den Betrieb des Dienstes nicht zu beeinträchtigen.
- Technische Störungen sind dem Anbieter unverzüglich zu melden.
§ 6 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisblatt des Anbieters.
- Ändert der Kunde die Anzahl der gebuchten Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit, passt sich die Vergütung entsprechend an. Bei einer Erhöhung wird die anteilige Mehrvergütung für den laufenden Abrechnungszeitraum sofort fällig und vom hinterlegten Zahlungsmittel eingezogen. Bei einer Verringerung erfolgt keine Rückzahlung eines bereits gezahlten Betrags; die anteilige Gutschrift für den laufenden Abrechnungszeitraum wird stattdessen mit der nächsten fälligen Rechnung verrechnet.
- Die Zahlungspflicht beginnt mit der Freischaltung des Zugangs, bei Einräumung eines Testzugangs nach Absatz 4 mit dessen Ablauf, sobald ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wird. Für die Registrierung und das vorausgehende Einrichtungsgespräch fallen keine Kosten an; die Angabe von Zahlungsdaten ist hierfür nicht erforderlich.
- Neu registrierte Kunden erhalten mit der erstmaligen Freischaltung einen kostenlosen Testzugang von 15 Tagen mit allen Funktionen. Darüber hinaus kann der Anbieter einen kostenlosen Testzugang mit festem Enddatum einräumen. Der Testzugang endet an diesem Datum automatisch; ist bis dahin kein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, wird der Zugang gesperrt und mit Abschluss des Abonnements wieder freigeschaltet. Die erfassten Daten bleiben während der Sperre erhalten und werden nach § 10 Abs. 4 behandelt.
- Sofern nicht anders vereinbart, wird die Vergütung monatlich im Voraus fällig. Die Abrechnung erfolgt per Lastschrift oder auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren und Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
- Preiserhöhungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens.
- Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen; die genannten Preise sind Endpreise.
§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Einzelheiten regelt ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der Bestandteil des Vertrages ist.
- Der Anbieter verarbeitet ausschließlich die personenbezogenen Daten, die zur Erbringung des Dienstes erforderlich sind (insbesondere Fahrerdaten, Vertragsdaten, Schadensfotos, bei Nutzung der Buchungsseite die Kontaktdaten der Mieter). Das Auslesen von Führerschein und Ausweis erfolgt ausschließlich auf dem Gerät des Nutzers; das dafür aufgenommene Foto wird nicht an den Anbieter übermittelt.
- Davon unabhängig verarbeitet der Anbieter Betriebs- und Nutzungsdaten der Nutzer des Kunden in eigener Verantwortung (Zeitpunkt der letzten Nutzung, Gerätemodell, Betriebssystem- und App-Version, Browser). Zweck sind Betrieb, Sicherheit, Support und Weiterentwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Es werden keine Hardware-Kennungen und keine Standortdaten erfasst. Der Kunde informiert seine Nutzer entsprechend.
- Der Anbieter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Schutz der Daten. Dazu gehören insbesondere:
- Verschlüsselung der Datenübertragung (TLS)
- Mandantenisolation auf Datenbankebene
- Rollenbasierte Zugriffssteuerung (Admin, Disponent, Fahrer)
- Fehler-Tracking via Sentry ohne IP-Weitergabe (IP-Anonymisierung aktiv)
- Der Anbieter nutzt folgende Unterauftragsverarbeiter: Google LLC (Firebase – Datenbank, Authentifizierung, Speicher; EU-Regionen eur3 und europe-west1), Vercel Inc. (Hosting der Web-Anwendung in Frankfurt am Main, Bot- und Missbrauchsschutz), Resend (Versand von E-Mails über die EU-Region in Irland, z. B. Vertragsunterlagen und Buchungsbestätigungen), Stripe Payments Europe, Ltd. (Abwicklung des Abonnements; für die Online-Zahlung nach § 2a ist Stripe Vertragspartner des Kunden), Sentry (Fehler-Tracking, DSGVO-konform konfiguriert). Soweit dabei Daten in die USA übermittelt werden, geschieht das auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework bzw. der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission.
- Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die von ihm eingegebenen personenbezogenen Daten. Der Anbieter handelt als Auftragsverarbeiter.
§ 8 Verfügbarkeit und Support
- Der Anbieter strebt eine monatliche Verfügbarkeit von 99 % an (gemessen auf Monatsbasis, ausgenommen geplante Wartungsfenster).
- Störungsmeldungen werden während der Geschäftszeiten (Montag–Freitag, 09:00–18:00 Uhr MEZ, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Deutschland) per E-Mail entgegengenommen.
- Ein Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit oder auf Fehlerbehebung innerhalb einer bestimmten Frist besteht nur, sofern ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§ 9 Haftungsbeschränkung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist in diesem Fall auf die vom Kunden im Haftungszeitraum geleisteten Vergütungen (max. 12 Monatsentgelte) begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung des Anbieters – insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverlust durch mangelhafte Datensicherung des Kunden – ist ausgeschlossen.
- Der Kunde ist für die eigene Datensicherung verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist.
- Für Dienste Dritter, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat (insbesondere Zahlungsdienstleister, App-Stores, Netzbetreiber), haftet der Anbieter nur nach den vorstehenden Absätzen und nur, soweit er die Störung zu vertreten hat.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit der Freischaltung des Zugangs. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt monatlich; der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht gekündigt wird.
- Die ordentliche Kündigung ist von beiden Seiten jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist möglich; sie wird zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats wirksam. Die Kündigung kann in Textform (z. B. E-Mail) oder vom Kunden selbst im Bereich „Einstellungen“ des Dashboards über das Kundenportal des Zahlungsdienstleisters erklärt werden. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Monat werden nicht anteilig erstattet.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit mehr als zwei Monatsentgelten in Zahlungsverzug gerät oder die Software entgegen diesen AGB nutzt.
- Nach Vertragsende wird der Anbieter dem Kunden auf Anfrage einen Datenexport (in einem gängigen Format) bereitstellen. Die Löschung aller Kundendaten erfolgt spätestens 90 Tage nach Vertragsende, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 11 Änderungen der AGB
- Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt.
- Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Auf dieses Recht wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen.
- Im Falle des Widerspruchs kann der Anbieter das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen kündigen.
§ 12 Geistiges Eigentum
- Alle Rechte an der Software, einschließlich Quellcode, Design, Marken und Logos, verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erwirbt ausschließlich das in § 4 beschriebene Nutzungsrecht.
- Vom Kunden eingebrachte Daten bleiben Eigentum des Kunden. Der Anbieter erhält das Recht, diese ausschließlich zur Erbringung des Dienstes zu verarbeiten.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Essen, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
- Schriftformerfordernis: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.