Autovermietung gründen — der Weg zum ersten Mietvertrag
Eine Autovermietung zu starten ist in Deutschland weniger kompliziert, als viele erwarten — für die Vermietung ohne Fahrer brauchen Sie keine besondere Genehmigung. Anspruchsvoll wird es an anderer Stelle: bei der Versicherung der Fahrzeuge, bei sauberen Verträgen und bei der Frage, wie Sie im Streitfall beweisen, in welchem Zustand ein Auto rausgegangen ist. Dieser Leitfaden geht die Schritte in der Reihenfolge durch, in der sie tatsächlich anfallen.
Genehmigung: was Sie brauchen — und was nicht
Hier gibt es eine Verwechslung, die immer wieder für Verwirrung sorgt. Das Personenbeförderungsgesetz kennt den Begriff „Mietwagen“ — gemeint ist damit aber die Beförderung von Fahrgästen mit Fahrer, also das Geschäft von Chauffeur- und Fahrdiensten. Dafür braucht es eine Genehmigung.
Die klassische Autovermietung, bei der der Kunde selbst fährt, fällt nicht darunter. Fachlich heißen diese Fahrzeuge „Selbstfahrervermietfahrzeuge“, und für ihre Vermietung ist keine personenbeförderungsrechtliche Genehmigung nötig. Sie melden ein Gewerbe an, mehr nicht.
Rechtsform und Haftung
Die Wahl der Rechtsform ist in diesem Geschäft keine Formalie, weil Sie Fahrzeuge im Wert von zehntausenden Euro an fremde Menschen übergeben. Ein Einzelunternehmen ist am schnellsten angemeldet und am günstigsten — Sie haften dafür mit Ihrem Privatvermögen.
Eine GmbH oder UG begrenzt die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, kostet aber Notar, Handelsregistereintrag und laufend mehr Buchhaltungsaufwand. Viele Vermietungen starten als Einzelunternehmen und wandeln um, sobald die Flotte wächst. Diese Entscheidung sollten Sie mit einer Steuerberatung besprechen, nicht anhand eines Artikels treffen.
- Einzelunternehmen: schnell, günstig, volle persönliche Haftung
- GbR: bei mehreren Gründern, ebenfalls persönliche Haftung
- UG: Haftungsbegrenzung ab 1 Euro Stammkapital, Rücklagenpflicht
- GmbH: Haftungsbegrenzung, 25.000 Euro Stammkapital, höchste Formalitäten
Gewerbeanmeldung, IHK und Finanzamt
Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde und ist in der Regel an einem Vormittag erledigt. Das Amt informiert anschließend automatisch Finanzamt, IHK und Berufsgenossenschaft — Sie müssen diese Stellen nicht einzeln anschreiben.
Vom Finanzamt kommt danach der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Darin legen Sie unter anderem fest, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen wollen. Das ist im Vermietgeschäft eine folgenreiche Entscheidung: Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus, können aber auch keine Vorsteuer aus dem Fahrzeugkauf ziehen — und die ist bei Fahrzeugen erheblich.
Fahrzeuge zulassen und versichern
Das ist der Punkt, an dem die meisten Gründungen ins Stocken geraten. Eine gewöhnliche private Kfz-Versicherung deckt die gewerbliche Vermietung an wechselnde Fahrer nicht ab. Wer trotzdem vermietet, riskiert im Schadensfall, dass der Versicherer die Leistung verweigert — und steht dann mit dem vollen Schaden allein da.
Sie brauchen einen Tarif für Selbstfahrervermietfahrzeuge. Diese Tarife sind deutlich teurer als private Policen, weil das Risiko höher ist, und nicht jeder Versicherer bietet sie an. Kalkulieren Sie die Prämie ein, bevor Sie das erste Fahrzeug kaufen — sie verändert Ihre Tagespreise spürbar.
- Tarif ausdrücklich für Selbstfahrervermietfahrzeuge abschließen
- Vollkasko mit Selbstbeteiligung ist im Vermietgeschäft der Normalfall
- Halter sind Sie — Steuern, Hauptuntersuchung und Wartung bleiben bei Ihnen
- Klären Sie vorab, ob und wie junge Fahrer oder Fahrten ins Ausland gedeckt sind
Verträge und Übergabeprotokoll
Ihr Mietvertrag regelt Mietdauer, Preis, Freikilometer, Kaution, Selbstbeteiligung, erlaubten Fahrerkreis und was bei Schäden gilt. Vorlagen aus dem Internet sind ein Ausgangspunkt, mehr nicht — lassen Sie Ihre Bedingungen einmal juristisch prüfen, bevor Sie sie hundertfach verwenden.
Mindestens ebenso wichtig ist das Übergabeprotokoll. Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, entscheidet aber im Streitfall darüber, wer einen Schaden bezahlt. Ohne dokumentierten Zustand bei der Übergabe steht Ihre Aussage gegen die des Mieters — und die Beweislast liegt bei Ihnen.
Fahrer prüfen, bevor der Schlüssel den Besitzer wechselt
Wer ein Fahrzeug jemandem überlässt, der keine gültige Fahrerlaubnis hat, macht sich nach dem Straßenverkehrsgesetz strafbar — auch dann, wenn er es nur fahrlässig nicht geprüft hat. Für eine Vermietung heißt das: Führerschein bei jeder Übergabe im Original ansehen, nicht als Foto oder Kopie per Nachricht.
Achten Sie auf Gültigkeitsdatum, die passende Klasse und darauf, dass das Lichtbild zur Person passt. Bei Führerscheinen aus Staaten außerhalb der EU und des EWR gelten zusätzliche Einschränkungen bei der Nutzungsdauer in Deutschland.
Buchhaltung und Aufbewahrung
Rechnungen brauchen fortlaufende Nummern ohne Lücken, dazu Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die üblichen Pflichtangaben. Für Rechnungen und andere Buchungsbelege gilt seit der Verkürzung durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren; für Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Lageberichte bleibt es bei zehn Jahren. Aufbewahren heißt dabei: unveränderbar und jederzeit auffindbar.
Achten Sie darauf, wann die Frist überhaupt zu laufen beginnt: nicht mit dem Datum des Belegs, sondern mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist. Eine Rechnung vom Januar liegt damit faktisch fast neun Jahre bei Ihnen.
Genau daran scheitert die Zettelwirtschaft: Ein Ordner erfüllt die Aufbewahrungspflicht formal, aber niemand findet darin in zwei Jahren den Vertrag zu einem bestimmten Kennzeichen, wenn eine Versicherung nachfragt.
Datenschutz: Ausweis- und Führerscheindaten
Sie verarbeiten sensible Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Ausweis- und Führerscheindaten. Dafür gilt Datensparsamkeit — erheben und speichern Sie nur, was Sie für das Mietverhältnis und Ihre Nachweispflichten tatsächlich brauchen, und legen Sie fest, wann diese Daten wieder gelöscht werden.
Speichern Sie solche Dokumente nicht in der Fotogalerie eines privaten Handys und nicht in einem offen zugänglichen Cloud-Ordner. Sie brauchen eine Ablage, in der klar ist, wer Zugriff hat.
Häufige Fragen
- Brauche ich eine Konzession für eine Autovermietung?
- Für die Vermietung ohne Fahrer nicht. Sie melden ein Gewerbe an, eine personenbeförderungsrechtliche Genehmigung ist nicht erforderlich. Anders liegt der Fall, wenn Sie Fahrzeuge mit Fahrer anbieten — das fällt unter das Personenbeförderungsgesetz und ist genehmigungspflichtig.
- Wie viele Fahrzeuge brauche ich für den Start?
- Es gibt keine Mindestanzahl. Viele Vermietungen starten mit zwei bis fünf Fahrzeugen und wachsen aus dem laufenden Geschäft. Entscheidend ist weniger die Anzahl als die Auslastung: Ein Fahrzeug, das zwanzig Tage im Monat vermietet ist, trägt sich; fünf Fahrzeuge mit je fünf Tagen tun das selten.
- Kann ich private Fahrzeuge vermieten?
- Nicht mit einer privaten Kfz-Versicherung. Sobald Sie gewerblich an wechselnde Fahrer vermieten, brauchen Sie einen Tarif für Selbstfahrervermietfahrzeuge. Ohne diesen riskieren Sie den Versicherungsschutz.
- Muss ich ein Übergabeprotokoll führen?
- Vorgeschrieben ist es nicht. Praktisch entscheidet es aber darüber, ob Sie einen Schaden gegenüber dem Mieter oder dessen Versicherung durchsetzen können, denn die Beweislast für den Zustand bei Übergabe liegt bei Ihnen.
Weiterlesen
Führerschein prüfen
Warum die Kontrolle bei jeder Übergabe Pflicht ist, worauf Sie achten müssen und wie Sie ausländische Führerscheine einordnen.
Kaution und Selbstbeteiligung
Wie beide zusammenhängen, welche Höhe sinnvoll ist und was im Vertrag stehen muss, damit ein Einbehalt später hält.
Übergabe und Rückgabe
Was in ein Protokoll gehört, welche Fotos zählen und warum die meisten Protokolle im Ernstfall trotzdem nichts beweisen.
Wie das in der Praxis aussieht, zeigen die Seiten zur Software für Autovermietungen und zum digitalen Mietvertrag.
Vertrag, Übergabeprotokoll und Rückgabe — in zwei Minuten statt zwanzig.
Einrichtung inklusive · Wir melden uns persönlich